Im Zuge der allgemeinen Verwirrheit habe ich mir das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande in Ruhe angeschaut.
Da auch das Königreich der Niederland durch die EU – das ausgedehnte vereinigte Wirtschaftsgebiet der USA Washinton D.C. – wirtschaftlich besetzt wird, haben bis zu einem Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich auch die Holländer den Anspruch auf die Kriegsbesoldung nach der Haager Landkriegsordnung…
Steuerfrei – zumindest in der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 12[1] [Versorgungsbezüge]
(1) Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen- oder Waisenpensionen, andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, so hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte.
(2) Abweichend von Absatz 1 steht das Besteuerungsrecht für Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen- und Waisenpensionen, andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, die einer der beiden Staaten oder Länder, Provinzen, Gemeinden oder Gemeindeverbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten direkt oder durch Vermittlung einer hierzu ins Leben gerufenen Institution des öffentlichen Rechts (z.B. die Deutsche Bundesbank) an seine Arbeitnehmer (Arbeiterideologie des III. Reiches und ihrer Rechtsnachfolgerin der Bundesrepublik Deutschland – Arbeit macht frei – Sozial ist was Arbeit schafft) oder deren Hinterbliebene zahlen, diesem Staate zu (In dem Falle der Bundesrepublik Deutschland – da die Deutsche Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main hat).
(3) Absatz 2 ist auch anzuwenden auf
1.Bezüge, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung (Reichsversicherungsgesetz von 1911) gezahlt werden;
2.Pensionen, Leibrenten sowie andere wiederkehrende oder nicht wiederkehrende Bezüge, die von einem der Vertragsstaaten oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts dieses Staates als Vergütungen für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist.
Wenn wir dann weiter in das Einkommensteuergesetz reinschauen, welches die Bundesrepublik Deutschland für sich beansprucht, dann finden wir folgenden Sachverhalt im § 3 – Steuerfreie Einkünfte Nr. 8
Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden. 2Die Steuerpflicht von Bezügen aus einem aus Wiedergutmachungsgründen neu begründeten oder wieder begründeten Dienstverhältnis sowie von Bezügen aus einem früheren Dienstverhältnis, die aus Wiedergutmachungsgründen neu gewährt oder wieder gewährt werden, bleibt unberührt;
So – liebe Holländer – dann holt euch eure Kriegsbesoldung von der Deutschen Bundesbank mit einer Gläubigeridentifikationsnummer (die bekommt dort jeder Gläubiger der Bundesrepublik Deutschland zugewiesen, der diese beantragt.) und ruft im Zuge des SEPA-B2B-Verfahrens eure Euch zustehende Kohle ab.
Wie das geht steht hier! – Darum hat auch die EZB bis zum 09/2016 zusätzliche Gelder freigegeben.
Und nicht immer mit den Deutschen schimpfen – ihr werdet von eurer Regierung (Parteiensystem) genauso verarscht und von den Medien genauso belogen, wie wir hier in der aufgelößten BRD (Betreungsanstalt für ReichsDeutsche)
Wir sitzen alle im selben Boot!
„Von Europa geht die Gefahr des Friedens aus!“ – Andreas Popp auf einer Mahnwache FÜR den Frieden in Berlin – Frühjahr 2014!