Der Bund

Was ist eigentlich der Bund, von dem alle sprechen…

Manche behaupten, der Bund sei die Verwaltung.
Dies würde aber dem Wortlaut des Grundgesetztes widersprechen, den der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. – Artikel 133 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland laut dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Laut der Verfassung des Deutschen Bundes vom 15. November 1870 – in Kraft getreten am 01. Januar 1871 – heißt es:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen des Deutscher Bund führen und wird nachstehende Verfassung haben.

Wenn man das Gesetz betreffend der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 nimmt, heißt es:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

Der Bund = Deutsches Reich?

Ist das der Bund?

Tritt das Deutsche Reich in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes ein? Bekannterweise ist das Deutsche Reich mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 nicht untergegangen.
Aussage von Theo Waigel – Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland a.D. – Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU).

Laut wikipedia.de gibt es mehrere Bedeutungsmöglichkeiten für den Begriff: Der Bund.

Die erste Erklärung erläuert den biblischen Begriff: ein Bündnis, ein Abkommen, ein Vertrag zwischen Gott und Menschen

In dem Zusammenhang denke ich biblisch gesehen, warum wohl die Geschichte zum Deutschen Reich hier im Lande massiv bekämpft wird und alleine schon das Sprechen darüber in die rechte Ecke gestellt wird.

Vielleicht, weil seit dem 01.01.1900 das Reich für Menschen im Reich den Zinseszins per Gesetz aufgehoben hat?

§ 248 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zinseszinsen
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.

Wenn aber die Reichsgesetze den Zinseszins und solche Verträge für nichtig erklären, das Bürgerliche Gesetzbuch wurde – maßgeblich unter jüdischer Mitwirkung ausgearbeitet -, der Islam ebenfalls den Zinseszins verbietet und auch aus dem christlichen Glaubensverständnis von jemandem mehr zu verlangen, als man jemandem gegeben hat, nichts mit Nächstenliebe zu tun hat – ist momentan die Hetze gegen das Deutsche Reich schwer zu verstehen.

Gesetzgebung ZinseszinsWenn dann doch der Bund die Aufwendungen für Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten zu tragen hat, und selbst Helmut Schimdt klar sagt, daß die Deutschen 2014/2015 zahlen werden müssen – nur wußte er nicht wie – ob bar oder durch einen Schuldenschnitt, wieso versucht die Mehrheit der Spielteilnehmer die Tatsachen zu ignorieren?

Es ist schon sehr komisch, daß die trotteligen Besatzungsdeutschen ständig die Probleme analysieren, anstatt zu den bereits vorhandenen Lösungen zu greifen.

Denn wenn der Bund die Ausgaben übernimmt, so gehen die Einnahmen auf ihn über.
Es kostet niemanden etwas.

Das Problem war bislang immer, daß jemand von der Arbeit eines anderen (Sklavenarbeit) leben wollte, ohne selbst etwas dafür zu tun (Zinseszins – bedienungsloses Spitzeneinkommen)

Doch die Lösung ist einfach – sie heißt fliessendes Geld.

Wenn man es ganz genau betrachtet und die faktische Rechtslage betrachtet, war der Plan B mit der Einführung des Grundgesetztes am 23.05.1949 sofort umsetzbar gewesen, wenn man die Gesetze gekannt hätte.

Die Bandbreite – Plan B

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