Bereits 1961 gab es mit der Republik Frankreich ein Abkommen, was den Franzosen den Unterhalt nach Haager Landkriegsordnung zubilligt.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland laut Artikel 3 Nr. 8 des Einkommensteuergesetztes steuerfrei….
Eventuell könnten die Franzosen an den Freistaat Preussen bzw. an die Krone Preußens was an Steuern bezahlen.
Was die admisitrative Regierung des Freistaat Preußen veranschlagt hat, sind 10 % Einkommensteuer abzüglich eines jährlichen Freibetrags von 23.000 € plus 8.000 € pro Kind.
Im Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommen ist es geregelt.
Man braucht keine GERMANWINGS-Maschinen abstürzen lassen – man kann einfach die bestehenden Gesetze lesen – und wie die Präambel der UN-Menschenrechtscharta erklärt – die Herrschaft des Rechts walten lassen, damit kein Mensch zur Gewalt als letztes Mittel zum Aufstand gegen die (Finanz)-Tyrannei greifen muss.
Wo ist denn dieses Geld erhältlich?
Muss man das beantragen, wenn ja, wo?
Gefällt mirGefällt mir