Was mich persönich erstaunt, ist die Tatsache, daß ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen den Fall mit der Kinderverschickung nach Ungarn prüft.
Ist es jedoch nicht ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch vom 30.06.2002?
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
[…]
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
Und müsste der Oberbürgermeister diese Tat nicht sofort zur Anzeige bringen?
§ 14 VStGB Unterlassen der Meldung einer Straftat
§ 138 StgB Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
[…]
5. eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
[…]
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Online-Anzeige kann man in NRW hier stellen.
Ob es was bringt, ist eine andere Frage – ich habe seit August 2013 alles versucht, um mit meinen beiden Kindern sein zu können – doch dank der Stadt Gelsenkirchen – dem Jugend“amt“ – insbesondere der dort tätigen Frau Marita Meißner – dem Kinderschutzbund – insbesondere Herrn Walther Balke – dem Familienrichter Michael Lelikens – der mich vor Gericht für verrückt erklärt hat – und dem Rechtsanwalt Michael Braucksiepe – der vor Gericht mir sagte, er könne mich nicht ernst nehmen… Sehe ich meine beiden Kinder nun seit über einem Jahr nicht mehr.
Leider versucht die Stadt Gelsenkirchen auf einem willkürlichen Wege wegen einer lächerlichen Forderung von gerade mal 130,- € Ordnungswidrigkeiten (seit 29.11.2007 aufgehoben) mit Hilfe der Polizei Gelsenkirchen mich in die JVA Gelsenkirchen zu bringen.
http://blog.berg-kommunikation.de/?p=11790
Vor einiger Zeit wurde in der JVA Essen ein marrokanischer Mitbürger unschuldig verhaftet und dort verprügelt (war nicht das erste Mal)
https://beamtendumm.wordpress.com/2014/12/18/marokkaner-neuer-blog-berichtet-uber-mostafa-bayyouds/
Gott sei Dank soll alles aufgedeckt werden:
Frank Baranowski: „Für mich steht weiter an erster Stelle, dass wir alles ans Licht bringen.“
http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Aktuell/Lueckenlose_Aufklaerung.asp
Naja – ob das wahr ist?
Denn bereits zum Weltkindertag am 01.06.2014 habe ich dem Bürgermeister geschrieben – und allen Institutionen, die am Gelsenkirchener Appell beteiligt waren.
Das Schreiben hier – offener Brief an den Oberbürgermeister.
Ich habe welche!
Die Mitarbeiter in den Job-Centern sind private Beschäftigte ohne jegliche Hoheitsrechte und haben zu absolut garnichts eine Berechtigung.Jeder sollte sich von denen ihren Ausweis vorlegen lassen und sie dann über den Unterschied zwischen Amts- und Dienstausweis aufklären und sie so von ihrem hohen Ross runterholen.
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