Geschäftsmodelle

Meine Eltern haben eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen – sie sollen die aktuelle Meldebescheingung vorlegen…

Vom jobcenter….

http://www.iag-gelsenkirchen.de/

Eine Aufenthaltsbescheinigung kostet bei der Stadtverwaltung 6,- €.

Nehmen wir mal die Zahlen – wir haben über 20 % ALG II Empfänger in Gelsenkirchen.
Gelsenkirchen hat laut wikipedia.de 257.850 Bewohner (Stand 31.12.2013)

20 % davon sind dann umgerechnet: 51.570 Personen
Nehmen wir nur die Hälfte davon – das wären dann 25.785 Menschen – die eventuell alle dazu aufgefordert wurden, eine Meldebescheinigung dem jobcenter einzureichen.

25.785 Meldebescheinigungen für jeweils 6,- € macht zusammen = 154.710,00 €

Nehmen wir nun mal den Artikel 23 des aktuellen Grundgesetztes uns zur Gemüte.

Artikel 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Das Zauberwort heißt „Subsidiarität“ – die kleinste Einheit verwaltet sich selbst. Hier vor Ort ist es die Gemeinde Geslenkirchen.

Und diese Gemeinde bekommt von der Sparkasse einfach kein Geld mehr – obwohl die Sparkasse der Gemeinde gehört. Es kann sein, daß es daran liegt, daß die Verwaltung nur eine Firma nach Handelsrecht ist und keine Menschen kennt – denn Personalausweise werden nur Staatenlosen ausgegeben und man verwaltet dann Menschen als „Sachen“ nach Handelsrecht (für Fortgeschrittenen ist es das UCC-Recht) – die Vorschriften der Reichsgesetze, die nach wie vor in Kraft sind, werden von den Unternehmensregierungen irgnoriert.

Das sagt auch der Reichskanzler Wolfgang Gerhard Günther Ebel ganz deutlich:

Die SHAEF-Gesetze gelten nicht? Das sieht der Freistaat Bayern – insbesondere das Landesamt für Finanzen Freistaat Bayern aber anders:

Daneben bestehen noch folgende Sonderzuständigkeiten:

  • Die Dienststelle Ansbach ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung und Wiedergutmachungsbehörde im Sinne dieses Gesetzes.
  • Die Dienststelle München ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947.

Ok – kommen wir zum Wesentlichen – die Meldebescheinigungen bringen der Firma Stadt Gelsenkirchen Geld ein. Denn die Stadt Gelsenkirchen zahlt das ALG II aus – und wenn sie dann durch einen Brief unter Androhung von Sanktionen reduzieren kann – weil dann die Menschen sich die Meldebescheinigung holen – und von ihrer Grundsicherung die Gebühren bezahlen – bleibt mehr bei der Firma Stadt Gelsenkirchen hängen – deren Chef – der Großunternehmer – Herr Oberbürgermeister Frank Baranowski ist. Laut seiner Antrittsrede im Jahr 2004.

Nur so nebenbei:

Ich habe heute (den 10.06.2015) beim jobcenter angerufen – und habe gefragt, warum sie nicht einfach bei dem Bürgercenter nachschauen, daß meine Eltern dort gemeldet sind.

Da sagte mir die Dame am Telefon, daß sie das nicht können und meine Eltern der Aufforderung zu folgen verpllichtet sind.

Ist schon komisch, daß das jobcenter zu Beginn des Jahres 2014 sich bei der Meldebehörde über meine Meldeadresse und sogar die der meiner von mir getrennt lebenden Kindesmutter bschaffen konnte um mich ausfindig machen zu könnten.

Obwohl ich zuvor meine neue Anschrift in den Hausbriefkasten des jobcenters eingeworfen habe.

Ich wollte mich beim Umzug nicht unbedingt zwangsanmelden, weil ich wieß, daß die Daten von den Verwaltungen zum Beispiel an die GEZ verkauft werden. Die völkerrechtlichen Verträge billigen mir das in Deutschland sogar zu, daß ich keine Wohnhaft haben muss – als Mensch!

Das jobcenter Gelsenkirchen war sogar in der Lage, bei der Kindesmutter und meinen Kindern eine Hausdruchsuchung durchzuführen – ohne richterliche Genehmigung – ob ich tatsächlich dort auch ausgezogen bin.

Im Beisein meiner Kinder…. (ich kann leider nichts dafür, daß die Kindesmutter alles mit sich machen lässt)

Weil sie UNS unterstellt haben, Leistungsmißbrauch erzwingen zu wollen….

Und jetzt plötzlich können sie sich nicht die Meldedaten meiner Eltern bei der Verwaltung beschaffen?

Wer das glaubt, wird wohl selig werden….

Kommt, hört auf….

ich habe das jobcenter angerufen, und dieses Thema angesprochen – dort sagte mir die Dame am Telefon, daß meine Eltern von dem jobcenter Geld beziehen, und daher alles über sich ergehen lassen müssen (sinngemäß)

Ich habe die Dame gefragt, wer ihr Gehalt finanziert – darauf erwiderte mir die Dame am anderen Ende des Apparats, daß sie sich das wohl von mir nicht gefallen lassen müsse, sich sowas anhören zu müssen.

Sach ich doch – das ist das Land der Vollidioten – die glauben, daß Heimatliebe gleich Staatsverrat bedeutet….

P.S. Und nein, wir schrieben nicht Heimat mit GE – Heimat wird mit HE geschrieben. Oder im richtgen deutsch He!

https://bewusstscout.wordpress.com/2015/04/12/offener-brief-an-den-ob-von-gelsenkirchen-losung-fur-die-meisten-probleme-der-stadt-gefunden-die-ursachen-der-meisten-probleme-liegen-am-geldsystem/

2 Kommentare zu „Geschäftsmodelle“

  1. hallo,
    ich habe beim jugendamt gearbeitet und weiss, dass sogar das jugendamt (sachbearbeiter, wie ich) alle meldedaten über ein geschütztes programm sofort abrufen kann.
    es ist also eine reine abzocke und verarsche.

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