sehr geehrte Polizeipräsidentin Frau Anne Heselhaus-Schröer,
sehr geehrte Damen und Herren bei der Polizei,
sehr verehrte Frau Bialek (Kontaktperson aus dem polnischen Generalkonsulat),
Er sagte mir, er habe einen klaren Auftrag von der Staatsanwaltschaft Essen.
Für mich stellt sich die Frage, ob die Polizei an Aufträge gebunden ist oder an das Gesetz und die Rechtsprechung?
Ferner finden Sie im Anhang jeweils das Schreiben des Amtsgerichts Gesenkirchen – aus dem ersichtlich ist, daß ich bereits eine Vermögensauskunft – unter Androhung von Gewalt und unter Zwang – am 23.09.2014 abgegen habe und dies auch dokumentiert ist.
Schreiben des Direktors des Amtsgreichts und der Antrag der Stadt auf Erlass eines Haftbefehls
Dabei ist seine Dienstanschrift doch selbst von dem Amtsgericht Gelsenkirchen im Internet veröffentlicht und für jeden frei einsehbar.
http://www.ag-gelsenkirchen.nrw.de/aufgaben/gerichtsvollzieher/index.php?xJustizId=R2507&list=1
Das gleiche Gericht will mich zu einer amtsärztlichen Begutachtung schicken – wegen angeblicher Wahnvorstellungen.
Dabei habe ich mich lediglich damals – wie der damalige Polizeipräsident mir empfohlen hat – direkt an das Jugendamt Gelsenkirchen gewandt, wie Frau Marita Meißner an meine Blutwerte gekommen ist – das konnte sich die Polizeiwache nicht erklären – obwohl nur die Polizeiwache Gelsenkirchen diese Werte hatte.
Das habe ich auch gemacht – habe das Jugendamt diesbezüglich gefragt und seit dem – September 2013 – kann ich meine Kinder nicht mehr sehen – dank dem Jugendamt und dem Kinderschutzbund und dem Rechtsanwalt der Kindesmutter Herrn Michael Braucksiepe.
Dabei habe ich mich zu keinem Zeitpunkt rechtswidrig verhalten – die Aufnahme bei Obergerichtsvollzieher diente lediglich zu meinem Schutz um einen rechtswidrigen Angriff von mir abzuwehren.
§ 32 StgB
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Sie sehen ja selbst, wenn ich die Aufnahme nicht gemacht hätte, könnte die Stadtverwaltung welche Hand in Hand mit der Justiz arbeitet ihre Verbrechen weiterhin verdecken und die Menschen hier in dieser Stadt weiterhin abzocken – sogar unter Androhung von Freiheitsberaubung und dem Mißbrauch der Polizei für ihre kriminellen Machenschaften.
Zum Beispiel in diesem Video – ab Minute 20 – https://youtu.be/ctxfbvPdRNY?t=20m58s
Dabei habe ich bei dem Termin bei Herrn Gerick wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen meine Angaben gemacht – auch daß nicht ich der Stadtverwaltung Geld schulde, sondern im Gegensatz die Stadtverwaltung mir und jedem Bewohner der Stadt den Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung Artikel 7 schuldig ist. Entsprechende Informationen und Schadensersatzansprüche sind von einigen Menschen hier in der Stadt an die entsprechenden Stellen gefaxt und abgegeben worden. Auch Frau Karin Welge vom Refearat Soziales ist darüber in Kenntnis gesetzt worden.
Artikel 25 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland sagt ganz klar:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070034/index.html
Ferner ist mir persönlich schleierhaft, warum der Skandal mit den Kindern, die nach Ungarn verbracht worden sind, der Staatsanwaltschaft Essen übergeben wurde, wo eindeutig der Bundesgeneralanwalt hierfür zuständig ist.
Laut der Internetpräsenz heißt es dort:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
https://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php
Daß deutsche Kinder aus dem Bundesgebiet, wo sie sich rechtmäßig aufhalten dürfen, in ein anderes Gebiet (Republik Ungarn) verbracht wurden, ist offenkundig. Diese Tatsache bestreiten nicht einmal die Verantwortlichen zivilen Vorgesetzten auf den Internetseiten der Stadt Gelsenkirchen.
Zum Beispiel der § 7 des Völkerstrafgesetzbuches Absatz 1 Nr. 4:
einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
Dann kommt hierbei auch der Artikel 14 des gleichen Gesetzbuches zum Tragen:
§ 14 Unterlassen der Meldung einer Straftat
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzüglich (umgehend und ohne Zeitverzug [erfolgend] ; lt. Duden) der für die Untersuchung oder Verfolgung solcher Taten zuständigen Stelle (Bundesgerichtshof ist die zuständige Stelle – nicht die Staatsanwaltschaft Essen) zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Ferner sind alle Bürger auch verpflichtet, diese Verbrechen zur Anzeige zu bringen (§ 138 Absatz 1 Nr. 5 StGB) – dies möchte ich hiermit nochmal ausdrücklich tun – um sich selbst nicht der Beihilfe und eventueller Mittäterschaft schuldig zu machen.
Auf meinen Anruf hin bei der Stadtverwaltung und die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Essen und nicht der Bundesgerichtshof eingeschaltet wurde, bekam ich folgende Antwort zu hören: „Wir sind hier in prominenter Gesellschaft und wir werden schon wissen, was richtig ist!“
Ein Höchstmaß an Arrgoganz und Ignoranz gegenüber dem einfachen Bürger seitens der representativen Demokratie (die bei den letzten kommunalen Wahlen nicht einmal die absolute Mehrheit an Stimmen von den Gelsenkirchener Bürgern erhalten hat) und somit als Minderheit diktatorisch in einem korrupten Parteiensystem gegen die Interessen der Bevölkerung agiert.
Der Gipfel des ganzen war am 01.05.2015 bei der Demo gegen NAZI’s zu hören, als Herr Bürgermeister Frank Baranowski vor versammelten Bürgern öffentlich dazu aufrief, daß er zwar Verständnis dafür hat, daß die Polizei sich neutral verhalten muss, aber das wäre die Lehre aus der Weimarer Republik, daß die Polizei zu unpolitisch gewesen ist und sie wieder politischer werden sollte…
Wenn Sie die einschlägigen geschichtlichen Hintergründe recherschieren, dann werden sie erkennen, daß in der Weimarer Republik die Polizei an Recht und Gesetz gebunden war und erst mit der Machtergreifung der NSDAP die Polizei auf ihre politische Gesinnung überprüft wurde. Ruft Herr Baranowski etwa öffentlich dazu auf, daß wir wieder ein gleichgeschaltetes System haben – wo es keine Gewaltenteilung mehr gibt?
Es wurde bereits am 03.02.2012 im ZDF offen zugegeben, daß die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin des III. Reiches ist und daß wir in Deutschland seit dem 08.05.1945 zu keinem Zeitpunkt voll souverän gewesen sind hat auch Dr. Wolfgang Schäuble klar herausgestellt.
Auch praktische Ideen, wie wir wieder die Kuh vom Eis bekommen, werden konsequent ignoriert.
Zum Beispiel hier: http://blog.berg-kommunikation.de/sep-sep-sepa/
Herr Barnowaki sprach am 01.05.2015 in Rotthausen von unseren Menschenrechten und einer wehrhaften Demokratie.
In meinem Grundgesetz, was ich mir vom Bundestag bestellt habe (Stand September 2010) lese ich im Geleitwort des Präsidenten des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Norbert Lammert:
Demokratie braucht Bürger, die sich einmischen, die Verantwortung übernehmen, die Engagement zeigen. Das Grundgesetz gibt uns die Freiheit, uns für eine humande Gesellschaft, wie wir sie wollen, einzusetzen. Nutzen wir diese Freiheit, jeden Tag aufs Neue!
Das tue ich hiermit – und ich bin so frei, diese eMail auch auf meinem Blog http://www.petersmuda.wordpress.com zu veröffentlichen.
Namasté
KEINE SACHE!
Suchet der Stadt Bestes, dahin ich euch habe lassen wegführen, und betet für sie zum HERRN; denn wenn’s ihr wohl geht, so geht’s auch euch wohl.
Jeremia 29, 7
Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/10/urteil-aus-dem-istgh-den-haag-vom-03-02-2012-bestatigt-die-zustandigkeit-des-deutschen-reichs/
„Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“
Glück, Auf, meine Heimat!
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Hat dies auf Angelika von Schwarzach rebloggt und kommentierte:
DIE SEPA ratisten lassen grüßen
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🙂 …. würden nur die Schlafschafe erwachen… Grüße aus DO
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