1,2 Millionen Euro aus Volksbank verschwunden

Polizei ermittelt….

In alle Richtungen! In alle? Wirklich?

Laut dem Beitrag in Hessenschau.de ist so ein Fall der hessischen Polizei noch nicht untergekommen.

Beitrag vom 05. Januar 2016

Plötzlich ist bei einer Volksbankfilalie Bargeld verschwunden. Niemand weiß, wo es ist.

Ich hätte da mal eine Idee. Nehmt doch mal das Schulbuch für Geld und Geldpolitik für die Sekundarstufe II von der Deutschen Bundesbank zur Hand – kostenlos frei Haus für jeden Haushalt bestellbar.

Zur Bestellung

Denn das ganz große Problem ist doch heutzutage, daß selbst der Justiz die Geldschöpfung nicht bekannt ist, wie soll der Otto-Normal-Verbraucher darüber bescheid wissen.

Kommen wir aber zu der Geldschöpfung. Wie kommt eine Geschäftsbank an Bargeld?
Das steht auf den Seiten 74 und 75 im Schulbuch für Geld und Geldpolitik.

Seite 73
Geld und Geldpolitik – Deutsche Bundesbank – Seite 74

Seite 74 - Teil 1

 

Seite 74 - Teil 2
Geld und Geldpolitik – Deutsche Bundesbank – Seite 75

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh“ – Henry Ford

Nehmen wir mal an, ein Volksbank-Mitarbeiter hat für einen seiner Kinder noch vor der Vollendung des 15. Lebensjahres mit der Registernummer der Geburtsurkunde bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt.

Also noch vor dem Datum, wo man in Deutschland verpflichtet wird, mit 16 Jahren einen Personalausweis oder einen Reisepass als Ausweisdokument zu beantragen.

In der Zwischenzeit ist es bekannt, daß es einen Unterschied zwischen einer natürlichen Person, welche mit Vollendung der Geburt Träger von Rechten und Pflichten wird – § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches – und juristischen Personen, wie eingetragenen Vereinen oder eben Firmen, wie zum Beispiel den Kaufleuten nach dem Handelsgesetzbuch, welche eine Firma haben – was ja der Name des Kaufmanns ist – und darunter klagen und verklagt werden können – § 17 des Handelsgesetzbuches gibt.

Wir wissen auch in der Zwischenzeit, daß wir bei unserer Geburt gemessen und gewogen werden – und von den unwissenden Eltern für zu leicht befunden wurden und für eine Geburtsurkunde an den „Staat“ für ein bißchen Kindergeld – oder sonstige andere „staatliche“ Leistung – verkauft worden sind.

Denn bereits 1990 hat die Dresdner Bank begonnen, auch in Deutschland die Geburtsurkunden als Schuldverschreibungen nach dem FED-Prinzip wegen der aufgehobenen Golddeckung als Sicherheit bei den Zentralbanken zu hinterlegen.

Nehmen wir nun mal an, daß ein Volksbank-Mitarbeiter in Hessen einfach die Reichsgesetze eingefordert hat. Für sein minderjähirges Kind.

Nehmen wir mal an, daß dieser Mitarbeiter den bereits gerichtlich festgestellten Schaden bei der Bundesbank eingefordert hat.

So wie hier zum Beispiel.

Gehen wir mal von einer Rechnung von 15 Jahren mal 12 Monate mal der aktuell gültige Satz von 6.914,89 € pro Lebensmonat als Entschädigungsanspruch aus.

Landen wir dann bei 1.244.680,20 €. Also wenn man das auf eine Nachkommastelle rundet, sind wir bei 1,2 Millionen.

Also wenn ein Volksbankmitarbeiter für sein Kind als Vertretungsberechtigter für den Gläubiger die Leistung eingefordert hat, nach dem Gesetz, war es kein Diebstahl oder Rechtsbruch.

Was wäre, wenn die Reichsgesetze in Kraft sind?

 

 

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