Wow!
Trick 17 – kennt ihr denn?
HGB § 17 – kennt ihr das?
1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Dann dieses Angebot nach UN-Kaufrecht (CISG), welchen die Privatperson annehmen kann, aber nicht muss.
100 Euro Wechselprämie sichern*
(Haben nach dem Fall der Mauer die Menschen aus der am 17. Juni 1990 aufgelösten Deutschen Demokratischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland – die ja eigentlich auch am selben Tag in Paris durch den Rechtsakt der Vier-Mächte aufgelöst worden ist – ihre Geburtsurkunden für 100 Deutsche Mark an die Treuhandverwaltung der Vereinten Nationen verkauft? – Ganz freiwillig!)
Verkauft der Mensch nicht wieder seinen Wert an die Banken, welche zwangsvollstreckt worden sind und die Macht über die Kreditvergabe verloren haben…